Immobilien mieten, pachten, kaufen oder bauen für private oder gewerbliche Zwecke: Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Miet- und Wohneigentumsrechts.
Zu unseren Mandanten gehören Mieter, Pächter, Vermieter, Verwalter, Makler sowie Wohnungs- und Immobilieneigentümer. Daher sind uns die Interessenlagen beider Vertragsseiten sehr gut vertraut.
In allen Streitfragen bestens zu Hause
Neuste Meldungen Miet- und WEG-Recht
Weitere Meldungen
Wohnraummietrecht
Der Wohnraummietvertrag ist das entscheidende Schriftstück. Da viele Altverträge mittlerweile durch Rechtsprechung in Teilen unwirksam sind, ergeben sich während der Laufzeit eines Mietvertrages oder am Ende Fragen, bei denen wir Sie gerne beraten.
Wir vertreten Sie ebenso bei Mieterhöhungen oder der Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen. Auch Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen und Nebenkostenabrechnungen bieten erheblichen Beratungsbedarf.
Wir beraten Sie bei der Durchsetzung von Eigenbedarfskündigungen sowie Kündigungen wegen Störung des Hausfriedens oder anderer Pflichtverletzungen aus dem Mietvertrag.
Wir beraten und vertreten Sie bei verschiedenen Problemen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis sowie dem Mietgebrauch,
- z.B. vertragswidriger Gebrauch
- Abmahnungen des Vermieters
- Mängel des Mietobjekts und Beweissicherung
- Inanspruchnahme des Vermieters oder Mieters auf Mängelbeseitigung
- Minderung und Zurückbehaltung der Miete
- Mietzinszahlungen
- Abmahnungen wegen verspäteter Mietzahlungen
- Klage auf Zahlung rückständiger Mieten
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Kündigung wegen Eigenbedarf
- außerordentliche fristlose Vermieterkündigungen aus wichtigem Grund, wegen vertragswidrigen Gebrauchs, wegen Zahlungsverzugs, wegen Störung des Hausfriedens, wegen ständig verspäteter Zahlung der Miete
- Wir fertigen Widerspruchsschreiben und Fortsetzungsverlangen.
- Wir führen Räumungsklagen, Zahlungsklagen.
- Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietverhältnisses bei Rückgabe der Mietsache, wegen unterlassener Schönheitsreparaturen.
- Wir beraten und vertreten Sie bei der Rückforderung geleisteter Kautionen wegen Geltendmachung von Schadensersatz wegen schuldhaft unberechtigter Kündigung des Vermieters.
Wichtig
Mietminderungen
Wer sich bei der Höhe der geminderten Miete verschätzt, zahlt möglicherweise schuldhaft zu wenig Miete. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges ausgesprochen wird. Eine Mietzahlung unter Vorbehalt kann hier eine Alternative darstellen.
Wohnungseigentumsrecht
Obwohl die eigenen 4 Wände Ihnen gehören, sind Sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer können im Einzelfall zu Spannungen führen oder in Rechtsstreitigkeiten enden. Als Wohnungseigentümer haben Sie die Möglichkeit, Beschlüsse anzufechten und gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir beraten und vertreten Sie als Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft als auch Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter.
Wichtig
Um gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft vorzugehen, muss Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung erhoben und innerhalb von 2 Monaten nach der Beschlussfassung begründet werden.