Miet- und WEG-Recht

In allen Streit­fragen bestens zu Hause

Immobilien mieten, pachten, kaufen oder bauen für private oder gewerbliche Zwecke: Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Miet- und Wohneigentumsrechts.
Zu unseren Mandanten gehören Mieter, Pächter, Vermieter, Verwalter, Makler sowie Wohnungs- und Immobilieneigentümer. Daher sind uns die Interessenlagen beider Vertragsseiten sehr gut vertraut.

Neuste Meldungen Miet- und WEG-Recht

Weitere Meldungen

Wohnraummietrecht

Der Wohnraum­miet­vertrag ist das entschei­dende Schrift­stück. Da viele Altver­träge mittler­weile durch Recht­spre­chung in Teilen unwirksam sind, ergeben sich während der Laufzeit eines Mietver­trages oder am Ende Fragen, bei denen wir Sie gerne beraten.

Wir vertreten Sie ebenso bei Mieter­hö­hungen oder der Durch­setzung von Mietmin­de­rungs­an­sprüchen. Auch Verein­ba­rungen zu Schön­heits­re­pa­ra­turen und Neben­kos­ten­ab­rech­nungen bieten erheb­lichen Beratungs­bedarf.

Wir beraten Sie bei der Durch­setzung von Eigen­be­darfs­kün­di­gungen sowie Kündi­gungen wegen Störung des Hausfriedens oder anderer Pflicht­ver­let­zungen aus dem Mietvertrag.

Wir beraten und vertreten Sie bei verschie­denen Problemen im Zusam­menhang mit dem Mietver­hältnis sowie dem Mietge­brauch,

  • z.B. vertrags­wid­riger Gebrauch
  • Abmah­nungen des Vermieters
  • Mängel des Mietob­jekts und Beweis­si­cherung
  • Inanspruch­nahme des Vermieters oder Mieters auf Mängel­be­sei­tigung
  • Minderung und Zurück­be­haltung der Miete
  • Mietzinszahlungen
  • Abmah­nungen wegen verspä­teter Mietzah­lungen
  • Klage auf Zahlung rückstän­diger Mieten
  • Beendigung des Mietver­hält­nisses
  • Kündigung wegen Eigen­bedarf
  • außer­or­dent­liche fristlose Vermie­ter­kün­di­gungen aus wichtigem Grund, wegen vertrags­wid­rigen Gebrauchs, wegen Zahlungs­verzugs, wegen Störung des Hausfriedens, wegen ständig verspä­teter Zahlung der Miete
  • Wir fertigen Wider­spruchs­schreiben und Fortset­zungs­ver­langen.
  • Wir führen Räumungs­klagen, Zahlungs­klagen.
  • Wir beraten und vertreten Sie bei der Durch­setzung von Schadenser­satz­an­sprüchen wegen Verän­de­rungen oder Verschlech­te­rungen des Mietver­hält­nisses bei Rückgabe der Mietsache, wegen unter­las­sener Schön­heits­re­pa­ra­turen.
  • Wir beraten und vertreten Sie bei der Rückfor­derung geleis­teter Kautionen wegen Geltend­ma­chung von Schadensersatz wegen schuldhaft unberech­tigter Kündigung des Vermieters.

Wichtig

Mietminderungen

Wer sich bei der Höhe der gemin­derten Miete verschätzt, zahlt mögli­cher­weise schuldhaft zu wenig Miete. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass eine fristlose Kündigung wegen Zahlungs­ver­zuges ausge­sprochen wird. Eine Mietzahlung unter Vorbehalt kann hier eine Alter­native darstellen.

Wohnungseigentumsrecht

Obwohl die eigenen 4 Wände Ihnen gehören, sind Sie Mitglied einer Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft. Rechte und Pflichten der einzelnen Eigen­tümer können im Einzelfall zu Spannungen führen oder in Rechtss­trei­tig­keiten enden. Als Wohnungs­ei­gen­tümer haben Sie die Möglichkeit, Beschlüsse anzufechten und gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir beraten und vertreten Sie als Wohnungs­ei­gen­tümer gegenüber der Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft als auch Ansprüche der Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft, vertreten durch den Verwalter.

Wichtig

Um gegen Beschlüsse der Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft vorzu­gehen, muss Anfech­tungs­klage innerhalb eines Monats nach Beschluss­fassung erhoben und innerhalb von 2 Monaten nach der Beschluss­fassung begründet werden.

Kontakt

Sie wünschen, dass Sie Ihr gutes Recht bekommen? Dann wenden Sie sich am besten umgehend an unsere Kanzlei!

Anwaltskanzlei
Anett Wetterney-Richter

Hospitalstraße 12
01097 Dresden

0351 898520
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