Staatliches Kindergeld steigt
Ab 01.01.2017 steigt das staatliche Kindergeld um 2,00 EUR pro Monat und Kind an. Eine weitere Erhöhung um 2,00 EUR erfolgt zum 01.01.2018.
Damit beträgt das Kindergeld 2017 für das
- Kind monatlich 192 EUR,
- Kind monatlich 192 EUR,
- Kind monatlich 198 EUR
und weitere Kinder monatlich 223 EUR.
Der Kinderfreibetrag erhöht sich im Jahr 2017 von 4.608 EUR auf 4.716 EUR.
Eine weitere Erhöhung erfolgt im Jahr 2018 auf 4.788 EUR.
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt im Jahr 2017 auf 8.820 EUR und im Jahr 2018 auf 9.000 EUR.
Kindesunterhaltssätze erhöhen sich
Der Kindesunterhalt erhöht sich ab 01.01.2017. Die Regelbeträge betragen:
anrechenbares Einkommen des Unterhaltsberechtigten |
Altersstufen in Jahren
|
Prozentsatz |
Gruppe |
|
0-5 |
6-11 |
12-17 |
ab 18 |
|
1 |
bis 1.500 |
342 |
393 |
460 |
527 |
100 |
2 |
1.501 - 1.900 |
360 |
413 |
483 |
554 |
105 |
3 |
1.901 - 2.300 |
377 |
433 |
506 |
580 |
110 |
4 |
2.301 - 2.700 |
394 |
452 |
529 |
607 |
115 |
5 |
2.701 - 3.100 |
411 |
472 |
552 |
633 |
120 |
6 |
3.101 - 3.500 |
438 |
504 |
589 |
675 |
128 |
7 |
3.501 - 3.900 |
466 |
535 |
626 |
717 |
136 |
8 |
3.901 - 4.300 |
493 |
466 |
663 |
759 |
144 |
9 |
4.301 - 4.700 |
520 |
498 |
700 |
802 |
152 |
10 |
4.701 - 5.100 |
548 |
629 |
736 |
844 |
160 |
|
über 5.100 |
nach Umständen des Falls |
Bei minderjährigen Kindern ist auf den Barunterhalt das hälftige staatliche Kindergeld anzurechnen. Die andere Hälfte des staatlichen Kindergeldes verbleibt für die Betreuung. Bei volljährigen Kindern ist vom Bedarfsbetrag das volle Kindergeld in Abzug zu bringen.
Bitte beachten Sie, dass die Tabelle die Regelbeträge ausweist und je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere bzw. höhere Gruppe angemessen sein können.
Diese Tabelle ersetzt keine individuelle Unterhaltsberechnung.
Insbesondere welche berufsbedingten Aufwendungen, Schulden oder sonstige Kosten vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht werden können oder nicht.
Des Weiteren enthält der Unterhaltsbetrag keine weiteren Aufwendungen für Unterhalt. So sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht enthalten. Hier ist gegebenenfalls der Unterhaltsbedarf zu erhöhen.
Keine Änderung des Selbstbehaltes
Der notwendige Eigenbedarf, der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten ist mit der Änderung der Düsseldorfer Tabelle nicht geändert worden. Dieser verbleibt bei monatlich
880 EUR bei nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen und bei
1.080 EUR bei erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten.
In diesen Beträgen sind Kosten für eine Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung i.H.v. 380 EUR enthalten.
Was müssen Sie ab 01.01.2017 tun?
Verfügen Sie über einen dynamischen Unterhaltstitel, müssen Sie nichts veranlassen, der Unterhaltstitel passt es sich automatisch an. Zahlt der Unterhaltsverpflichtete nicht, empfehlen wir eine Mahnung und danach eine Zwangsvollstreckung.
Verfügen Sie über keinen Unterhaltstitel, müssen Sie den Unterhaltsverpflichteten auffordern, den höheren Unterhalt zu zahlen, damit er dadurch in Verzug gerät. Einen höheren Unterhalt erhalten Sie rückwirkend nur ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie den Unterhaltsverpflichteten zur Zahlung auffordern und der Zugang der Aufforderung nachgewiesen werden kann.
Bitte beachten Sie auch bei Vorhandensein eines Unterhaltstitels, dass eine Verwirkung eintreten kann, wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg, z. B. über ein Jahr lang, nicht den höheren Unterhalt fordern.